Gleichstellung

Gleichstellung an der HMTMH bedeutet, die tatsächliche Chancengleichheit der Geschlechter durchzusetzen und auf die Beseitigung struktureller Nachteile hinzuwirken. Zudem gilt es, zur Förderung der Geschlechterforschung beizutragen.

Die Gleichstellungsbeauftragte unterstützt die Hochschule in diesem Sinne bei der Erfüllung des Gleichstellungsauftrags, der im Niedersächsischen Hochschulgesetz in § 3 Abs. 3 beschrieben ist.

Dabei nimmt sie folgende Aufgaben wahr:

  • Beratung im Falle der Benachteiligung/Diskriminierung aufgrund des Geschlechts/der Geschlechtsidentität sowie der sexuellen Identität
  • Information und Beratung zu finanziellen Fördermöglichkeiten und zur Studien- und Karriereplanung
  • Beratung und Unterstützung im Falle sexualisierter Diskriminierung und Gewalt
  • Unterstützung von Maßnahmen zur Vereinbarkeit von Familie und Beruf bzw. Studium
  • Mitarbeit in zentralen Gremien und Kollegialorganen
  • Fortschreibung des Gleichstellungskonzepts im Rahmen der Entwicklungsplanung der Hochschule in Zusammenarbeit mit der Kommission für Gleichstellung
  • Begleitung von Personaleinstellungen und Berufungsverfahren

Mit der Professionalisierung der Gleichstellungsarbeit in den letzten Jahren haben sich die Handlungsfelder der Gleichstellungsbeauftragten verändert. So wirkt die Gleichstellungsbeauftragte heute stärker in der Hochschulgovernance, der (akademischen) Personalentwicklung sowie im Qualitätsmanagement mit, damit die nach wie vor existierende strukturelle Benachteiligung von Frauen überwunden wird.

Darüberhinaus nimmt sie aber nach wie vor die Interessenvertretung der Hochschulangehörigen im Hinblick auf den Abbau individueller Diskriminierungen aufgrund des Geschlechts wahr.

 

Ansprechpartnerin

Gleichstellungsbeauftragte/ Leiterin des Gleichstellungsbüros

Birgit Fritzen
Loebensteinstr. 2-4
30175 Hannover
Raum: 1.018

Telefon: +49 (0)511 3100-7620
E-Mail: Birgit Fritzen

Sprechstunde Mo - Fr nach vorheriger Vereinbarung

Zuletzt bearbeitet: 26.02.2024

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