Kommission für Gleichstellung

Die Kommission für Gleichstellung legt dem Senat einen Vorschlag zur Wahl der hauptberuflichen Gleichstellungsbeauftragten vor. Sie berät und unterstützt die Gleichstellungsbeauftragte bei ihrer Arbeit, entwirft im Auftrag von Senat und Präsidium den Gleichstellungsplan und entscheidet über die Vergabe der Mittel aus dem Förderpool Gender.
Die Kommissionsmitglieder werden von den Vorsitzenden der Fachkommissionen sowie von der Gruppe der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in Technik und Verwaltung (MTV) vorgeschlagen und vom Senat gewählt. Sie besteht aktuell aus sieben Mitgliedern, davon 4 aus der Gruppe der Professuren, 1 aus der Mittelbaugruppe, 1 aus der MTV-Gruppe und 1 Studentin. Dazu kommt beratend eine Vertreterin aus der Gruppe der Lehrbeauftragten sowie die Präsidentin der Hochschule als Vorsitzende der Kommission.

 

Zuletzt bearbeitet: 25.10.2011

Zum Seitenanfang