Fördertopf für flexible Kinderbetreuung

Bedürftige Studierende und Lehrbeauftragte der HMTMH mit Familienverantwortung haben die Möglichkeit, finanzielle Förderung für Kinderbetreuung zu beantragen, um an Veranstaltungen im Rahmen ihres Studiums teilnehmen zu können bzw. um ihren Lehrverpflichtungen an der HMTMH nachkommen zu können.

 

Bezuschusst wird flexible Kinderbetreuung wie Babysitting, die außerhalb der Regelbetreuungszeiten von Kindergarten, Krippe und Tagespflege, zum Beispiel am Wochenende oder am späten Nachmittag, in Anspruch genommen wird. Denkbar ist auch die Förderung einer zusätzlich eingekauften Kinderbetreuung aufgrund von tageweiser Kita-Schließung. Auch wenn ein Teil der Vorlesungszeit in den Schulferien liegt und die/der Studierende bzw. die/der Lehrbeauftragte eine Kinderferienbetreuungsmaßnahme für das eigene Kind in Anspruch nimmt, kann ein Zuschuss gezahlt werden. Zusätzlich können Eltern von Säuglingen, die noch keinen Anspruch auf einen Regelbetreuungsplatz haben, die Förderung nutzen und auch für Seminarteilnahmen tagsüber an Werktagen Babysitting organisieren.

 

Ziel der Förderung ist bei Studierenden, erfolgreiches (Weiter-) Studieren zu unterstützen, sowie bei Lehrbeauftragen mit Kind/ern, die Sicherstellung der Lehre zu unterstützen.

 

Zur Verfügung gestellt werden die Mittel vom Förderkreis der HMTMH e. V. Die Leiterin der Familienservices verwaltet die Fördermittel und legt jährlich Rechenschaft ab.

Studierende und Lehrbeauftragte können die Förderung schriftlich im Familienservice beantragen und werden dazu auch gern persönlich beraten.

 

Genauere Informationen entnehmen Sie bitte den Dokumenten im rechten Download-Bereich auf dieser Seite. Neben der jeweiligen Richtlinie für Studierende und Lehrbeauftragte, finden Sie dort auch das entsprechende Antragsformular und Quittungsformular als PDF.

 

Zuletzt bearbeitet: 14.02.2023

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