Geschlechtergerechte Personalentwicklung
Qualitätsmanagement in Berufungsverfahren
Zum Qualitätsmanagement aus Sicht der Gleichstellungsarbeit gehört unter anderem die Qualitätssteigerung und -sicherung in Berufungsverfahren. Hier wirkte die Gleichstellungsbeauftragte der HMTMH in einem Benchmarkingverbund niedersächsischer Hochschulen unter Begleitung durch die HIS GmbH mit. Die wesentlichen Erkenntnisse dieses Benchmarkings zur „Qualitätssicherung in Berufungsverfahren unter Gleichstellungsaspekten“ und daraus abgeleiteten Empfehlungen für die Berufungspraxis sind im Ergebnisbericht festgehalten.
Darüber hinaus wurden die wichtigsten Ergebnisse von der LNHF in der Broschüre „Gleichstellung als Qualitätskriterium in Berufungsverfahren" zusammengefasst. Neben aktuellen Zahlen zu den Professorinnenanteilen an niedersächsischen Hochschulen, wurden hier zehn Thesen zur Qualitätssicherung in Berufungsverfahren unter Gleichstellungsaspekten aufgestellt.
Dokumente
- Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz (pdf Datei,668 K)
Zuletzt bearbeitet: 10.05.2024
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