Dorothea-Erxleben-Programm

Das Niedersächsische Ministerium für Wissenschaft und Kultur setzt das 1994 begonnene Dorothea-Erxleben-Programm zur Qualifizierung von Frauen für eine Professur an künstlerisch-wissenschaftlichen Hochschulen auch im Zeitraum 2025 bis 2027 fort.

Damit soll ein Beitrag geleistet werden, um das hohe Qualifikationspotential von Frauen weiter zu stärken und somit einen Qualitätsgewinn für die niedersächsischen Hochschulen zu erzielen. Besonders hervorzuheben ist in diesem Zusammenhang die Bereitschaft der Hochschulen, die für ein Stipendium anfallenden Personal- und Sachkosten hälftig mitzufinanzieren.

Ziel des Stipendiums ist die Qualifizierung von Künstlerinnen für eine Professur. Sie sollen - in der Regel unmittelbar nach dem Konzertexamen oder einer entsprechenden besonderen künstlerischen Qualifikation - die Möglichkeit erhalten, sich durch selbständige künstlerische Arbeit weiter zu qualifizieren und in der Lehre an einer niedersächsischen Hochschule tätig zu werden.

Konzept an der HMTMH

Die drei zu vergebenden Stipendien sind jeweils nach Absprache in konkrete Fachgruppen eingebunden: Die beteiligten Lehrenden/Professuren aus den Fachgruppen fungieren als zukünftige Mentor*innen für die Stipendiatinnen und wirken auch in der Auswahlkommission mit. Mit der stärkeren Einbindung in die Fachgruppen soll erreicht werden, dass die Stipendiatinnen besser in die Fächer bzw. Studiengänge integriert werden, vor allem im Hinblick auf den zusätzlichen Lehrauftrag. Die Mentor*innen übernehmen dabei eine aktive und unterstützende Begleitung der Stipendiatinnen. Die eigenständige Entwicklung und Umsetzung des künstlerischen Projektvorhabens bleiben davon unbenommen.

Förderzeitraum 2025 bis 2027

Die HMTMH schreibt zum 01.10.2025 drei Stipendien im Rahmen des Dorothea-Erxleben-Programms für den Förderzeitraum 2025 bis 2027 aus. Gesucht werden

  • eine Sängerin (klassisch) aus den Bereichen Alte Musik, Klassische Musik, Aktuelle Musik oder Performance zur Durchführung eines auf zwei Jahre angelegten künstlerischen, pädagogischen, gesangs- oder stimmwissenschaftlichen oder wissenschaftlichen Vorhabens,
  • eine Instrumentalistin im Bereich Viola zur Durchführung eines auf zwei Jahre angelegten künstlerischen Vorhabens, vorzugsweise im Bereich künstlerischer Ausbildung und
  • eine Filmregisseurin bzw. Autorin im Bereich Schauspiel zur Durchführung eines auf zwei Jahre angelegten künstlerischen Vorhabens im Kontext künstlerischer Ausbildung.

Nähere Informationen zum Stipendium finden sich in der Ausschreibung und in den Vergaberichtlinien.

 

Zuletzt bearbeitet: 06.06.2025

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